Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 11. Juli 2026 · ausschließlich für Unternehmer
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Merite, den von der Filera LLC, 30 N Gould St, STE R, Sheridan, WY 82801, USA, angebotenen Sourcing- und Bewertungsdienst. Der Dienst richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn die Filera LLC ihrer Einbeziehung ausdrücklich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsschluss und Konto
Zur Nutzung richtet der Kunde ein Merite-Konto ein und übermittelt die für den Auftrag erforderlichen Angaben. Ein Vertrag über einen Sourcing-Lauf kommt zustande, wenn Merite den Auftrag bestätigt, ein Testprojekt freigibt oder mit der Ausführung beginnt. Automatisch erzeugte Eingangsbestätigungen sind noch keine Annahme, sofern sie nicht ausdrücklich als Auftragsbestätigung bezeichnet sind.
Der Kunde ist verpflichtet, seine Konto- und Unternehmensangaben richtig und aktuell zu halten, Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und eine unbefugte Nutzung unverzüglich mitzuteilen.
§ 3 Leistung von Merite
Auf Grundlage der vom Kunden übermittelten Stellen- und Rahmenangaben recherchiert Merite berufliche Kandidatenprofile, strukturiert berufsbezogene Informationen, bewertet deren Passung und stellt eine geordnete Kandidatenliste mit Profil-Verweisen, Rangstufen und kurzen Begründungen bereit.
Geschuldet ist die ordnungsgemäße Sourcing- und Bewertungsleistung, nicht ein bestimmter Kandidatenumfang, eine Kontaktbereitschaft, ein Interview, eine Vermittlung oder eine Einstellung. Das ausgewiesene Prüfvolumen ist eine Obergrenze. Ist der relevante Markt kleiner oder sind weniger Profile technisch und rechtlich zugänglich, kann die gelieferte Zahl darunter liegen.
Merite nutzt KI-gestützte Werkzeuge. Die Ergebnisse dienen als Entscheidungshilfe. Über Kontaktaufnahme, Auswahl, Interview und Einstellung entscheidet ausschließlich der Kunde beziehungsweise ein von ihm eingesetzter Mensch.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt rechtzeitig vollständige und zutreffende Informationen bereit, insbesondere Stellenbeschreibung, finales einstellendes Unternehmen, Arbeitsort mit Postleitzahl, Home-Office-Regelung, Gehaltsrahmen und entscheidende Anforderungen. Er weist auf Sperrlisten, vertrauliche Informationen und unzulässige Suchkriterien hin.
Der Kunde darf keine Anforderungen übermitteln, die auf eine rechtswidrige Diskriminierung oder die Bewertung geschützter persönlicher Merkmale zielen. Verzögerungen oder Fehlbewertungen, die auf unvollständigen, widersprüchlichen oder falschen Angaben beruhen, fallen nicht in den Verantwortungsbereich von Merite.
§ 5 Preise und Kontingente
Merite wird ohne Abonnement und ohne nutzerbezogene Lizenzgebühr angeboten. Maßgeblich sind die bei Bestellung angezeigten Preise und Leistungen. Der derzeitige Einführungstarif lautet:
Alle Preise sind Nettopreise. Steuern und Rechnungsangaben werden nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften behandelt. Preisänderungen gelten nur für künftige Bestellungen.
§ 6 Zahlung und Kontingentverbrauch
Kostenpflichtige Pakete werden grundsätzlich im Voraus über die angebotene Zahlungsart bezahlt. Ein Job-Paket wird mit dem Start eines neuen kostenpflichtigen Sourcing-Laufs verbraucht. Ein Top-up erweitert das Prüfvolumen des zugehörigen Projekts. Es besteht keine laufende Mindestvertragsdauer.
Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug oder wird eine Zahlung zurückgebucht, kann Merite offene Leistungen bis zur Klärung aussetzen. Gesetzliche Rechte wegen Zahlungsverzugs bleiben unberührt.
§ 7 Lieferung, Fehler und Gutschrift
Die Lieferung erfolgt in der Regel am selben Werktag. Diese Angabe ist eine Regelbearbeitungszeit und keine garantierte Frist. Der Kunde soll erkennbare technische Fehler oder eine unvollständig bereitgestellte Lieferung zeitnah mitteilen, damit Merite den Lauf prüfen und, soweit möglich, nachbessern kann.
Schlägt ein Sourcing-Lauf technisch fehl und wird keine verwertbare Kandidatenliste geliefert, wird das verbrauchte Kontingent dem Merite-Konto wieder gutgeschrieben. Ein ordnungsgemäß bearbeiteter, aber dünner Kandidatenmarkt ist kein technischer Fehlschlag und begründet keinen Anspruch auf Gutschrift.
§ 8 Verfügbarkeit und Änderungen des Dienstes
Merite befindet sich in der Markteinführungsphase. Wartung, Sicherheitsmaßnahmen, Änderungen externer Plattformen und technische Störungen können die Verfügbarkeit oder Bearbeitungszeit beeinflussen. Eine bestimmte ununterbrochene Verfügbarkeit wird nicht zugesichert.
Merite darf Funktionen weiterentwickeln, ersetzen oder einstellen, soweit der Vertragszweck eines bereits begonnenen Auftrags dadurch nicht unzumutbar beeinträchtigt wird. Wesentliche Änderungen werden angemessen angekündigt.
§ 9 Datenschutz und zulässige Nutzung
Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung. Die Parteien erfüllen ihre jeweils eigenen datenschutzrechtlichen Pflichten. Soweit für einen konkreten Verarbeitungsvorgang eine Vereinbarung nach Art. 26 oder Art. 28 DSGVO erforderlich ist, schließen die Parteien diese gesondert.
Der Kunde darf die gelieferte Kandidatenliste ausschließlich für die konkrete berufliche Suche und im Einklang mit Datenschutz-, Wettbewerbs- und Arbeitsrecht nutzen. Eine Veröffentlichung, der Weiterverkauf, der Aufbau eines sachfremden Datenbestands oder die Verwendung für automatisierte Entscheidungen mit rechtlicher oder ähnlich erheblicher Wirkung ist unzulässig.
§ 10 Vertraulichkeit und Nutzungsrechte
Beide Parteien behandeln nicht öffentliche geschäftliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich. Der Kunde erhält an den gelieferten Kandidatenlisten und Begründungen ein einfaches, nicht übertragbares Recht zur internen Nutzung für den beauftragten Recruiting-Zweck. Rechte an der Merite-Plattform, der Methodik, Software, Prompts, Bewertungslogik und technischen Dokumentation verbleiben bei der Filera LLC oder ihren Lizenzgebern.
§ 11 Haftung
Die Filera LLC haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften und im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Merite haftet nicht für die Richtigkeit oder Aktualität von Angaben, die aus externen beruflichen Profilen stammen, und nicht für Entscheidungen oder Kontaktaufnahmen des Kunden.
§ 12 Laufzeit und Beendigung
Ein einzelner Sourcing-Auftrag endet mit der vollständigen Lieferung oder der abschließenden Gutschrift nach § 7. Der Kunde kann die Schließung seines Kontos verlangen, sobald keine offenen Projekte oder Zahlungen mehr bestehen. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 13 Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für Verzögerungen, die außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegen, insbesondere bei Ausfällen von Kommunikationsnetzen, Cloud- oder Plattformanbietern, behördlichen Maßnahmen, Arbeitskämpfen, Naturereignissen oder vergleichbaren Fällen höherer Gewalt. Die betroffene Partei informiert die andere Partei und nimmt die Leistung wieder auf, sobald dies zumutbar möglich ist.
§ 14 Änderungen dieser AGB
Für einen Auftrag gelten die bei Vertragsschluss veröffentlichten AGB. Änderungen wirken nur für künftige Bestellungen, sofern nicht zwingendes Recht eine andere Behandlung erfordert. Wesentliche Änderungen für die weitere Kontonutzung werden in geeigneter Form mitgeteilt.
§ 15 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Anwendbares Recht und Gerichtsstand bestimmen sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit die Parteien keine wirksame individuelle Vereinbarung treffen. Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben in jedem Fall unberührt.
§ 16 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen sollen in Textform festgehalten werden. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.